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Die Schweizer Kantone werden vom Bund zur Kasse gebeten, wenn sie die Dublin-Regeln gegen Asylwerber nicht umsetzen.

30. Juli 2018 / 14:17 Uhr

Dublin-Regel: Bei “Nichtausschaffung” von Asylwerbern sollen Schweizer Kantone zahlen

Harte Maßnahmen ergreift die Schweizer Bundesregierung gegenüber ihren Kantonen bei Missachtungen der Dublin-Regeln für Asylwerber. Der Bund möchte keine Asylwerber mehr aufnehmen, für die rechtlich ein anderes Land, etwa Italien oder Frankreich, zuständig ist. Hat ein Asylwerber bereits dort ein Ansuchen gestellt, soll er dorthin “ausgeschafft” werden. Zuständig dafür sind die Kantonalbehörden. Erfolgt die Ausschaffung nicht innerhalb von sechs Monaten, wird die Schweiz für die Asylwerber und deren Verfahren zuständig. Das kostet Steuergeld der Schweizer Staatsbürger.

Deshalb schreibt die Schweizer Bundesregierung bei “Nichtausschaffung” von Asylwerbern, die der Dublin-Regel unterstehen, den davor verantwortlichen Kantonen eine Strafgebühr vor.

20.000 Franken kostet ein Asylverfahren in der Schweiz

Bisher hat die Bundesregierung den Schweizer Kantonen bereits in 167 Fällen eine solche Kostennote zugestellt. Asylverfahren sind für die Schweiz eine teure Angelegenheit und kosten im Durchschnitt rund 20.000 Franken pro Fall. Betroffen von nicht stattgefundenen Ausschaffungen sind vor allem die Westschweizer Kantone. So fanden 93 Fälle im Kanton Waadt statt, weitere 29 in Neuenburg und 21 in Genf.

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