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Cafe Landtmann

Darf ein Mieter eigenmächtig die Miete reduzieren, wie es der Pächter vom Cafe Landtmann tat?

25. Feber 2023 / 16:31 Uhr

Weiter keine Einigung im richtungsweisenden Mietstreit um Cafe Landtmann

Eigentlich ist es bloß ein Mietrechtsstreit, jener um das Traditionscafe Landtmann beim Wiener Burgtheater. Doch der Fall ist richtungsweisend und damit von allgemeinem Interesse.

Entgegenkommen durch Vermieter

Die schwarz-grüne Bundesregierung hatte mit ihrer Corona-Politik der Gastronomie den sprichwörtlichen Hahn zugedreht. Keine Einnahmen, kein Geld für Miete. Landtmann-Pächter Berndt Querfeld zahlte nicht mehr.

Daraufhin klagte der Vermieter, die Wlaschek-Stiftung, auf Zahlung der ausstehenden Mieten und auf Räumung. Es geht um 471.000 Euro, eigentlich sogar um 680.000 Euro Mietrückstände, doch der Vermieter hatte über das rechtlich Nötige hinaus eine Mietzinsminderung gewährt. Doch Querfeld wollte nicht einmal das bezahlen.

Schweigen mit Geld erkauft

Im Rechtsstreit geht es darum, ob ein Mieter eigenmächtig die Zahlung der Mieten einstellen bzw. reduzieren kann.

Politische Brisanz kommt dem Fall zu, weil die Regierung ja mit gewaltigen Corona-Hilfen das Schweigen der betroffenen Branchen erkauft hatte: 80 Prozent des Umsatzes (nicht des Ergebnisses!) wurde ausbezahlt, später reduzierten sich die Prozentsätze. Zusätzlich bot das Cafe Landtmann eine Mitnehm-Theke und ein Lieferservice an – doch Querfeld verweigerte das Zahlen der Miete trotzdem.

Vermieter entgegenkommend

Vergangene Woche ging der Rechtstreit in die nächste Runde – vorerst ohne Ergebnis. Zu einer außergerichtlichen Einigung kam es nicht, obwohl es mittlerweile mehrere höchstgerichtliche Entscheidungen zum Thema gibt.

Ziel sei nach wie vor eine Einigung mit der Familie Querfeld zu erreichen, bestätigte eine Sprecherin der Wlaschek-Stiftung gegenüber der APA. Der Vermieter sucht jedenfalls eine gütliche Lösung. Er wolle „den Mieter nicht heraus haben“, aber eine partnerschaftliche Geschäftsbeziehung.

Notfalls bis zum Höchstgericht

Anders anscheinend der Mieter. Querfeld beharrt darauf, dass eine Räumung unzulässig sei, wenn den Mieter kein grobes Verschulden treffe, was in diesem Fall nicht vorliege.

Beide Streitparteien wollen notfalls vor den Obersten Gerichtshof ziehen.

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