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Abschiebungen werden immer schwieriger, denn: Nur wenige Staaten haben Rücknahmeabkommen.

14. September 2017 / 15:30 Uhr

Anfrage deckt auf: Welche Staaten tatsächlich illegale Migranten zurücknehmen

Das Flüchtlingsthema beschäftigt auch die aktuelle Nationalratswahl. Dass illegale Wirtschaftsflüchtlinge abgeschoben werden sollten, haben mittlerweile fast alle Parteien erkannt. Dass nur eine Handvoll Staaten gewillt ist, ihre Bürger wieder zurückzunehmen, war unter anderem die Berichterstattung von unzensuriert im Mai dieses Jahres. Rückführungsabkommen gibt es entweder auf EU-Ebene oder auf nationaler Ebene. Insgesamt hat die EU mit 17 Staaten ein Rücknahmeabkommen. Darüberhinaus hat Österreich noch bilaterale Abkommen mit 22 weiteren Staaten.

FPÖ-Anfrage bringt Abkommen ans Tageslicht

Welche Staaten konkret Illegale zurücknehmen, hat die freiheitliche Nationalratsabgeordnete Edith Mühlberghuber angefragt. Für die Abkommen, die Österreich hat, gilt: Lediglich der Kosovo, Nigeria und Tunesien sind Staaten, die nicht zur EU gehören. Die restlichen Staaten  sind Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Ansonsten gibt es noch Abkommen mit Liechtenstein und der Schweiz.

Die Europäische Union hat mit Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Hong Kong, Kap Verde, Macao, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Pakistan, Russische Föderation, Serbien, Sri Lanka, Türkei und der Ukraine Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Die EU verhandelt derzeit mit sieben Staaten: Marokko, Algerien, China, Belarus, Tunesien, Jordanien und Nigeria.

Abkommen mit Afghanistan

Mit Afghanistan gibt es seit 2. Oktober 2016 die als „Joint Way Forward on migration issues“ bezeichnete Erklärung, die besagt, dass alle EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, afghanische Staatsangehörige zwangsweise rückzuführen, wenn ihnen kein Asyl oder subsidiärer Schutz gewährt wurde. Afghanistan erklärt sich bereit, längstens innerhalb von vier Wochen entsprechende Reisedokumente (Heimreisezertifikate) für die Rückzuführenden auszustellen. Wird diese Frist nicht eingehalten, können die Mitgliedstaaten EU-Laissez-Passer für die Rückführung ausstellen,

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