Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt seit dem Schreiben des ehemaligen Präsidenten des Obersten Gerichtshofes und ehemaligen Mitgliedes der Kampusch-Evaluierungskommission, Dr. Johann Rzeszut, gegen fünf hochrangige Staatsanwälte, die mit dem Entführungsfall betraut gewesen sind. Rzeszut spricht in dem mehrseitigen Bericht an alle fünf Parlamentsparteien von „sachlich nicht nachvollziehbaren Vorgangsweisen der Staatsanwaltschaft“ und von Amtsmissbrauch.
Diese beharrt bekanntlich auf der Einzeltäter-Theorie, glaubt also, dass Nataschas Peiniger, der Nachrichtentechniker Wolfgang Priklopil, trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen und zweifelhafter Indizien keinen Komplizen zur Seite hatte. Der ehemalige OGH-Präsident vertritt in Bezug auf mögliche Mittäter allerdings eine andere Theorie. Er zweifelt an dem Wahrheitsgehalt der Ermittlungen und dem Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Wien.
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So heißt es in seinem Schreiben: „Obwohl die Angaben der Tatzeugin seit teilweise länger als acht Jahren aktenkundig waren, wurde das Anwesen des Wolfgang Priklopil in Straßhof auf der Basis allein der Opferangaben über nur einen Entführer justiziell umgehend zur teilweisen Räumung freigegeben und das Ermittlungsverfahren nach wenigen Wochen finalisiert. Dass im Anwesen des Nachrichtentechnikers Wolfgang Priklopil in der Folge keine wie immer geartete elektronische telekommunikative Ausrüstung, insbesondere auch kein einschlägiges Speichermaterial gefunden wurde, musste daher nicht verwundern.“
Unter anderem hatte es damals offiziell geheißen, Priklopil habe keinen Computer besessen. Wie eine Reihe von vertraulichen Dokumenten nun zeigt, die den Freiheitlichen zugespielt wurden, gab es aber beim Internetprovider UTA Telekom AG (mittlerweile Tele2) Aufzeichnungen über zwei IP-Adressen, die dem Benutzer Wolfgang Priklopil eindeutig zugeordnet werden konnten. Wie und wo hatte Nataschas Peiniger also Zugang zum Internet? Möglicherweise nutzte er diesen dann auch, um einschlägige Kontakte zu Mitgliedern eines weltweiten Kinderporno-Rings zu pflegen, oder zu Personen der Wiener Sadomaso-Szene. Beides wurde von den Behörden ja nahezu überfallsartig ausgeschlossen.
Eine parlamentarische Anfrage von Werner Neubauer an Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) soll nun Aufklärung bringen. Bis 10. Jänner 2011 ist die Stellungnahme der Ministerin zu erwarten.
Foto: A. Reinkober / Pixelio.de
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