Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

23. Oktober 2010 / 10:47 Uhr

Fall Kampusch: Hatte Priklopil doch einen Komplizen?

Kampusch-Entführer Wolfgang Priklopil, der nach der Flucht seines Opfers am 23. August 2006 Selbstmord begangen haben soll, war laut Oberstaatsanwaltschaft ein Einzeltäter. Der Verdacht der Mittäterschaft gegen Ernst H., einen Freund und Berufskollegen des Nachrichtentechnikers, habe sich nicht erhärtet. Eine Mehrtäter-Theorie gilt demnach als ausgeschlossen, auch, weil eine Zeugin ihre Aussage nach einiger Zeit widerrief. Das ist zumindest die offizielle Version der Justiz.

Nun liegen allerdings Informationen vor, die dem Fall Kampusch nach zwei Jahren wieder neue Brisanz einhauchen. In einem Schreiben hat sich der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofes und Mitglied der sogenannten „Kampusch-Evaluierungskommission“, Dr. Johann Rzeszut, an die fünf Klubobleute im Nationalrat gewandt. Darin schildert Rzeszut sachlich nicht nachvollziehbare Vorgangsweisen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Entführungs- und Abgängigkeitsfall.

[adsense:468×60:9459532571]

Unkontrollierte Räumung des Priklopil-Hauses

Unter anderem soll die Justiz das Priklopil-Haus in Straßhof bei Wien noch am Tag der Flucht von Natascha Kampusch zur „teilweisen, unkontrollierten Räumung“ durch den Freund und Geschäftspartner des Peinigers freigegeben haben. „Dieser berief sich bei der (noch während der sicherheitsbehördlichen Tatortaufnahme einsetzenden umtriebigen) Wegschaffung nicht mehr feststellbarer Objekte auf eine angebliche mündliche Bevollmächtigung durch die Mutter des Verstorbenen, die – dazu in der Folge befragt – eine derartige Gesprächseinlassung und eine Auftragserteilung der behaupteten Art nicht bestätigte“, heißt es in dem Schreiben. Jene DNA-Spuren, die in Prikopils Haus von den Untersuchungsbehörden an diesem Tag sichergestellt wurden, lieferten dann laut Oberstaatsanwaltschaft keine Hinweise auf weitere Täter.

Konkret heißt das, obwohl es noch in keinster Weise bewiesen war, dass Wolfgang Priklopil keine Mittäter oder Mitwisser hatte, wurde seinem engsten Freund und Geschäftspartner Ernst H. erlaubt, den Tatort unter Vorgabe tatsachenwidriger Behauptungen zu säubern.

Wer hat Priklopils Abschiedsbrief geschrieben?

Für den FPÖ-Abgeordneten Werner Neubauer existieren aber noch eine Reihe „weiterer krasser Ungereimtheiten“ im Rzeszut-Dossier, die bislang nicht Thema von Ermittlungen gewesen sein sollen. So habe Ernst H. einen „Abschiedsbrief“ Priklopils präsentiert, der mehr grafologische Ähnlichkeiten mit seiner eigenen Handschrift aufwies, als mit der Handschrift des vermeintlichen Schreibers. Dem daraus folgenden gravierenden Fälschungsverdacht habe die damals zum Ermittlungsabbruch entschlossene Staatsanwaltschaft keine wie immer geartete Beachtung geschenkt, kritisiert Neubauer in einer Aussendung.

Er hat aus diesem Grund mehrere schriftliche Anfragen an Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) eingebracht, die sich mit dieser Thematik befassen. Eine dieser Anfragen umfasst die sogenannte Mittäter-Theorie und die Rolle der Justiz zur Freigabe der Hausräumung des mutmaßlichen Komplizen Ernst H. Im Parlament wurde in der letzten Nationalratssitzung von der FPÖ ein Untersuchungsausschuss beantragt, der die Causa restlos aufklären und abschließen hätte sollen. Dieser blieb jedoch ohne Zustimmung.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

28.

Mrz

10:59 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link