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31. August 2010 / 19:45 Uhr

“Halal” als neues Gütesiegel – auch für Nicht-Muslime

Neben dem Milchfabrikanten NÖM nähert sich mit dem Wursthersteller Moser & Co.GmbH. der nächste heimische Lebensmittelproduzent den Bedürfnissen fremder Kulturen an. Sechs seiner Produkte haben vom Islamischen Informations- und Dokumentationszentrum die Halal-Zertifizierung erhalten – ihre Produktion folgt den Richtlinien des Koran, sodass ihr Genuss für Muslime erlaubt ist.

Halal-Pute von der Moser GmbHIn höchsten Tönen werden die Vorzüge des religiös Erlaubten gelobt: "Den Vorteil der strengen Zertifizierungs-Standards und die besondere Produktsicherheit schätzen auch zunehmend Kunden, deren Einkauf keinen religiösen Regeln folgt", heißt es in der Pressemeldung der Moser GmbH.

Wirtschaftskammer sucht Halal-Betriebe

Auch die Wirtschaftskammer unterstützt die zunehmende Verbreitung der "reinen" Lebensmittel. Um die enorme Nachfrage befriedigen zu können, wurden Hersteller von halal-zertifizierten Lebensmitteln aufgeordert, sich bis Ende August 2010 in Listen eintragen zu lassen.

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Weder die Firma noch die Kammer erwähnen auch nur mit einem Wort, welche Umstände diese so gepriesene Herstellung des Fleisches erfordert: Ebenso wie in den Vorraussetzungen des Prädikats "koscher", das gläubigen Juden den Konsum der entsprechenden Lebensmittel erlaubt, werden auch für die islamische Reinheit des Fleisches anhand des Koran Vorschriften gemacht, die sich auf Auswahl und Schlachtung der Tiere beziehen. Unter anderem ist beiden Religionen verboten, das Blut eines Tieres zu sich zu nehmen. Unglücklicherweise jedoch ist nahezu das ganze Tier, und somit auch das "genießbare" Fleisch, von Blut durchsetzt. Um dieses Problem zu beheben, schreibt der Koran eine besondere Art der Schlachtung vor – wird ein Tier auf eine andere Weise geschlachtet, ist es nicht "halal".

Tiere müssen komplett ausbluten und Reflexe zeigen

Der Prozess dieser "reinen" Schlachtung mag manchem den Appetit verderben: Ein autorisierter muslimischer Schächter muss das Tier in Gebetsrichtung wenden, unmittelbar vor der Schlachtung den Namen Allahs ausrufen und dann mit einem metallischen Messer die Halsschlagader des Tieres durchtrennen. Zu diesem Zeitpunkt muss das Tier selbstverständlich noch am Leben sein. Dies wird durch die Beobachtung von "Reflexen" sichergestellt – sodass es ordnungsgemäß verbluten kann.

Das österreichische Tierschutzgesetz scheint auf ersten Blick die Tiere vor diesem Martyrium zu schützen- Ein Urteil des Verfassungsgerichtshof lässt das Gesetz jedoch zur Farce verkommen: „Die Nichtgestattung der Schächtung stellt eine Beeinträchtigung des verfassungsmäßig gewährleisteten Glaubens- und Gewissensfreiheit dar.“

Betäubung der Tiere verstößt gegen korrekte Schächtung

Wie so oft wird die Religionsfreiheit als Freibrief für Verhaltensweisen benutzt, die dem Gerechtigkeitssinn österreichischer Bürger widersprechen. Zusätzlich betrachtet die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich die vorhergehende Betäubung des Tieres – die mit keinem Wort im Koran erwähnt oder gar verboten wurde – als eindeutigen Verstoß gegen die korrekte Schächtung.

Offenbar gewinnt das Halal-Siegel – sei es aus Profitgier oder als Anbiederung an die zunehmend zahlreicher werdenden muslimischen Immigranten – an Bedeutung und Bekanntheit. Mit schönen Worten und Versprechungen (jedoch umso weniger Fakten) wird auch der österreichischen Bevölkerung das "reine" Fleisch als segensreiche Erweiterung ihrer Kultur verkauft, während die dahinter stehenden Grausamkeiten verborgen und von den wirtschaftlich Verantwortlichen ignoriert werden.

Foto: Moser & Co. GmbH

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